Termine für den KeraLens-"Online-Stammtisch" der Keratokonus Selbsthilfegruppe:

2026: 11. Feb. - 8. Apr. - 10. Jun. - 12. Aug. - 14. Okt. - 9. Dez. 2026 (19:00 - 21:00 Uhr)
-- zum Teil mit Medizinern / Kontaktlinsenspezialisten (wird vorab bekannt gegeben).

Dauerhafter Link zum KeraLens-"Online-Stammtisch": https://lecture.senfcall.de/ker-358-fzk-yqk
(Keine Anmeldung, kein Passwort notwendig - einfach per "Click" zur angegebenen Zeit teilnehmen)

Weitere Infos zu den Stammtischen unter: https://www.forum.keratokonus.de/viewforum.php?f=152
(Zusätzlich oder als Alternative zu den regionalen Treffen.)
Die KeraLens-Accounts der Keratokonus Selbsthilfegruppe auf Instagram und Facebook werden im Verlauf von 2026 gelöscht/deaktiviert.

Es werden neue Kanäle aufgebaut, wie z.B. auf Mastodon und Bluesky. Weitere werden folgen.

Weitere Information und Diskussion dazu bitte hier: https://forum.keratokonus.de/viewtopic.php?t=6501

CCL / Crosslinking / Vernetzung mit Riboflavin ist nach über 20 Jahren eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen

KeraToni
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Joined: 2004-02-13, 16:52
KC-Experience: leichter KC (li. I-II; re.II-III);
Keratoconus since: Diagnose mit ca 18/20, ca. 5-7 Jahre bis zur korrekten Diagnose: Scans im Abstand von 2-4 Jahren zeigen kaum Veränderungen
Experience with eyeglasses / lenses: Verschiedene Brille(n) reichen meist; Sehstärke liegt seit vielen Jahren so bei 80-90% - das ist Ok; ganz selten weiche TagesLinsen oder Huckepack
Operationen: - gegen CXL entschieden
Begeiterscheinungen: trockene Augen, Hautprobleme; Je älter ich werde, desto unwichtiger wird der Keratokonus - es ist halt alles "relativ".
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Re: CCL eigentlich Kassenleistung und dann doch wieder Privatleistung?

Post by KeraToni »

Hallo Martin,
Mart54 wrote: 2022-07-14, 23:10 Anfangs schien mir alles klar aber nach der Verarbeitungsphase habe ich wieder neue Fragen.
  • Bedeutet die Sache mit den Kosten, dass es Kliniken bzw. Ärzte gibt, die den Eingriff zwar medizinisch als erforderlich ansehen, ihn aber nicht machen, weil sich PatientIn die OP dort (bei ihm/ihr) nicht leisten kann?
  • Wenn jemand die Privatleistung nicht finanzieren kann, kann er/sie seit dem 1.4.2019 die Vernetzung nach GkV-Vorgaben in Anspruch nehmen.
    (PS: Bevor die Vernetzung eine Leistung der GkV wurde, war das tatsächlich so: "Keine Kohle = keine Vernetzung". Es wurden viele Prozesse deswegen geführt.)
Mart54 wrote: 2022-07-14, 23:10
  • Oder machen Ärzte diese Eingriffe, obwohl medizinisch nicht angesagt (z.B. zu hohes Risiko, nicht erfolgversprechend), PatientIn ihn aber unbedingt haben möchte? (Ich hätte in meiner Not schon nach vielen Strohhalmen gegriffen und vermutlich in der Vergangenheit schon oft tief in die Tasche gegriffen).
  • Hier kommt es hauptsächlich darauf an, was der/die Patient(in) will. Wenn man/frau in der Lage ist, genügend Geld anzubieten, findet vielleicht irgendwo ein Arzt, der den Eingriff macht. Z.B. sind ja viele Schönheits-OP´s nicht wirklich medizinisch notwendig und alle haben ein medizinisches Risiko - dennoch werden sie gemacht.

    Allerdings sind die Grenzen für eine Vernetzung bei Keratokonus medizinisch recht klar definiert und aus Erfahrungswerten bestätigt. Daher gibt es nur sehr selten wenige Grenzfälle. Es macht ja keinen Sinn sich z.B. ein gesundes Auge vernetzen zu lassen, nur weil auf dem anderen Keratokonus ist - mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Sicht nach dem Eingriff schlechter sein.

    Es gibt allerdings auch Betroffene mit Keratokonus, die unbedingt das Lasern gegen Kurzsichtigkeit haben wollen, obwohl das medizinisch nicht sinnvoll ist. Und es soll wohl ein paar Kliniken in anderen Ländern geben, die bei der Voruntersuchung nicht so genau "hinsehen". Aber sich mit Keratokonus gegen Kurzsichtigkeit lasern zu lassen ist genauso dumm, wie in der Nacht mit dem Auto auf der unbeleuchteten Landstraße ohne Licht zu fahren, weil das ja Benzin spart.
Mart54 wrote: 2022-07-14, 23:10
  • Übernimmt im Falle der Privatversorgung die Kasse den Teil der Kosten, die sie für eine Kassenleistung aufbringen würde, oder hat Patient die Kosten des gesamten Eingriffs zu tragen?
  • Das ist eine Einzelfallentscheidung, ob die gesetzliche Krankenkasse z.B. einen Zuschuss zu einer privaten Leistung zahlt. Es gibt keine Verpflichtung zur Zuzahlung.
Mart54 wrote: 2022-07-14, 23:10
  • Wie verhält es sich im Falle einer Privatversorgung mit der Krankschreibung bzw. mit Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld?
  • Rechtlich gesehen ist man bei einer medizinischen Privatleistung auch für die Folgen privat verantwortlich. D.h. für eine privat gewählte OP gibt es gibt keine Arbeitsunfähigkeit oder Lohnfortzahlung (Sozialgesetzbuch 5 §52 Abs 2, "Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden". Rein praktisch kommt das aber ausgesprochen selten vor.
Mart54 wrote: 2022-07-14, 23:10
  • Wer trägt das Risiko, wenn die OP total in die Binsen geht? (z. B. FolgeOPs – evtl. auch erforderliche Transplantation?)
  • Hier kann ein normaler Augenarzt oder eine Augenklinik schon die Arbeitsunfähigkeit feststellen; oder die medizinische Notwendigkeit einer weiteren OP auf Grund der privaten gewählten OP. Allerdings muss er der Krankenkasse die Ursache mitteilen. So kann die Krankenkasse nach SGB die Leistung teilweise oder ganz verweigern.
Es gibt, soweit ich mich erinnere, hier im Forum keinen Fall, bei dem die Folgekosten einer privaten Vernetzungsbehandlung nicht (kulanterweise) von der GkV übernommen worden wären oder das es Schwierigkeiten bei der Arbeitsunfähigkeit gegeben hätte. Oder?

VG