2026: 11. Feb. - 8. Apr. - 10. Jun. - 12. Aug. - 14. Okt. - 9. Dez. 2026 (19:00 - 21:00 Uhr)
-- zum Teil mit Medizinern / Kontaktlinsenspezialisten (wird vorab bekannt gegeben).
Dauerhafter Link zum KeraLens-"Online-Stammtisch": https://lecture.senfcall.de/ker-358-fzk-yqk
(Keine Anmeldung, kein Passwort notwendig - einfach per "Click" zur angegebenen Zeit teilnehmen)
Weitere Infos zu den Stammtischen unter: https://www.forum.keratokonus.de/viewforum.php?f=152
(Zusätzlich oder als Alternative zu den regionalen Treffen.)
Es werden neue Kanäle aufgebaut, wie z.B. auf Mastodon und Bluesky. Weitere werden folgen.
Weitere Information und Diskussion dazu bitte hier: https://forum.keratokonus.de/viewtopic.php?t=6501
Müssen sich Private an die Hilfsmittelverordnung halten?
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Saneckert
- Beiträge: < 10 - Forenrechte eingeschränkt
- Posts: 4
- Joined: 2008-10-16, 21:09
- KC-Experience: Diagnose Oktober 2007, vorausgehend Fehldiagnosen
Keratokonus beidseitig, links Stufe 3-4, rechts 2-3
Crosslinking erfolgt im März 2008
spezielle formstabile Keratokonuslinsen angepasst seit August 2008
Problem Wechsel private Krankenkasse
Müssen sich Private an die Hilfsmittelverordnung halten?
ich verhandle mit div. Privaten gerade über Neuaufnahme (die leider nötig ist, da meine bisherig Versicherung mit einem Arbeitsvertrag ausläuft). Da ich in der Endphase promoviere, wollte ich aus Kostengründen (ich zahle alles selbst) einen Studententarif in Anspruch nehmen - nun hat mir aber bspw. die Debeka mitgeteilt, dass bei Ihrem Studententarif bis zu ca. 50 Euro 100% erstattet wird, alles was darüber liegt müsste ich zu 50% selbst bezahlen. Das würde in meinem Fall (ich erfülle die Kriterien gem. 60.14) bedeuten, dass die Leistungen der Privaten schlechter wären als die der GKV. Das Problem besteht nicht mehr, sobald ich einen anderen Tarif wähle (Selbstbeteiligung 10% ohne Höchstgrenze) - aber dann ist der monatlich zu zahlene Beitrag auch mindestens doppelt so hoch...
Wie sind Eure Erfahrungen diesbezüglich? Kann es sein, dass ein privat versicherter Student u. Keratokonuspatient so schlechte Konditionen erhält? Dass bei medizinisch induzierten Linsen die Höchstbeträge entfallen, ist erst einmal positiv - aber bei anerkannter Augenkrankheit sollten doch nicht die Regeltarife für Sehhilfen gelten, oder? (das ist zumindest die Erfahrung mit meiner bisherigen Versicherung, die mit einem Arbeitsvertrag nun ausläuft - dort wurde mein Keratokonus als "schwerwiegende Augenkrankheit" eingestuft, mit 100%iger Erstattung)
Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen!
Sandra