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Übernahme der Unkosten für Vernetzung
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Matthias Günther Schmidt
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- Posts: 16
- Joined: 2005-08-16, 14:54
Übernahme der Unkosten für Vernetzung
ich (Matthias) habe endlich auch die Vernetzung meines rechten Auges in Dortmund machen lassen können. Das war am 18.10.06.
Da das Ganze ja absehbar war, habe ich im Vorfeld auch diverseste ärztliche Gutachten, Bewertungen, Beurteilungen etc. bei meiner Krankenkasse - mit guter Hoffnung - eingereicht...
Vorgestern (01.11.06) kam dann eine schriftliche "Ablehnung" zurück, mit der ich gleich zu einem Rechtsanwalten (Schwerpunkt: Arztrecht) gelaufen bin.
Der meinte, dass er sich natürlich erst Mal einen Überblick über Keratokonus und meinen individuellen Krankheitsverlauf verschaffen muss, um eine juristische Prognose im Zusammenhang mir der Ablehnung stellen zu können.
Soweit so gut... Ich will - falls es sich als lohnenswert herausstellt - gegen meine Krankenkasse (AOK-Berlin) klagen.
Das hängt natürlich u.a. davon ab, ob man eine juristische Basis findet (Des weiteren vom finanziellen Aufwand einen Anwalt bezahlen zu können!).
Jedenfalls "könnte" man eventuell eine realistische Basis dadurch aufbauen, dass man "meine" Ablehnung mit andere vergleicht und eventuelle Widersprüche gegen-/aufeinander bezieht.
Zudem gibt es ja auch Leute von uns die eine (Teil-)Kostenübernahme für eine Vernetzung von ihrer Krankenkasse genehmigt bekommen haben. Diese Fälle wären besonders vielversprechend für die Aufnahme eines Prozesses mit positiven Ausgang, da sie in sich schon im Widerspruch zu "grundsätzlichen" Auslegungen der Krankenkassen befinden.
Daher mein Aufruf (insbesondere an die, die eine (Teil-)Finanzierung bekommen haben), sich bei mir zu melden!
Es kann doch nicht sein, dass sich die Krankenkassen weiterhin gegen die Finanzierung einer alternativen, wirtschaftlich sinnvollen und effektiven Operationsmethode streuben.
Man/frau bedenke dabei auch, wie teuer - und im individuellen Fall auch riskant - eine Transplantation ist. Und letztere zahlen die Krankenkassen bedingungslos!
Schreibe jetzt noch meine Ablehnung hinzu, damit Ihr diese mit Eurer vergleichen könnt:
"Antrag auf Kostenübernahme einer Hornhautvernetzung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
die Kosten für die Behandlung kann die AOK Berlin - Die Gundheitskasse nicht übernhemen.
Dere Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat den gesetzlichen Auftrag, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu bewerten. Er entscheidet, ob sie für die Versorgung der Versicherten nützlich, sicher, und notwendig sind. Eine Bewertung für die beantragte Behandlung ist von dort noch nicht erfolgt.
Zur Klärung einer Kostenübernahme hatte ich mich mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Verbindung gesetzt.
Nach dessen Stellungnahme ist bei fehlender Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss aus sozialmedizinischer Sicht keine Kostenübernahme zu Lasten der Krankenkasse begründet.
Nach der gültigen Gutachtungsanleitung und in enger Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes kommt der Einsatz zu Lasten der geesetzlichen Krankenversicherung auf Grund eines angenommenen Systemmangels nur in Frage, wenn eine akute lebensbedrohliche Situation vorliegt, d.h. wenn ohne Anwendung der beantragten Methode in wenigen Wochen voraussichtlich eine weitere Verschlimmerung mit Todesfolge oder eine schwere irreversible Behinderung eintritt.
Nach den vorliegenden Unterlagen sind diese Voraussetzungen nach medizinischem Ermessen nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüssen"
Danke fürs Durchhalten beim Lesen und so long Matthias