lange habe ich mich hier nicht mehr "sehen" lassen. Seit mehr als 2 Jahren habe ich nun nichts mehr mit meinen Augen angestellt, d.h. Untersuchungen oder so etwas. Nun aber bin ich wieder voller Tatendrang und habe im Oktober einen Termin in Dortmund bei Herrn Prof. Dr. Kohlhaas. Bei dem war ich schon mal in Dresden zur Untersuchung und war sehr zufrieden. (Oder ist der inzwischen nicht mehr zu empfehlen?)
Also zum eigentlichen Thema.
Ich habe dies hier in diesem Forum gefunden:
Leider ist der Link unter dem Beitrag nicht mehr aktuell.BSG: Behandlungskostenübernahme
Vielleicht ist das für uns auch ein Ansatzpunkt, hinsichtlich unserer Operation bei Prof. Lombardi? ("27.10.2004, Nach einem Urteil des BSG sind die Kosten für eine Heilbehandlung von der Krankenkasse zu tragen, wenn eine systematische Erforschung der Behandlungsmöglichkeiten wegen der Seltenheit praktisch ausscheidet, die Abwägung von Nutzen und Risiken des Eingriffs nicht zu beanstanden ist und keine ernsthafte Behandlungsalternative zur Bekämpfung der nachhaltig die Lebensqualität beeinflussenden Erkrankung zur Verfügung steht. | Die 1994 geborene Klägerin, die an einem selten auftretenden angeborenen Augendefekt leidet ...")
Ich möchte mal wissen, was ist da dran und wie seht ihr die Chancen, so etwas durchzubekommen? Eine Freundin ist Teamleiterin einer großen KK und sagte, es sei immerhin einen Versuch wert. Hat das schon jemand probiert? Und am wichtigsten: Wo bzw. was ist die Quelle dieses Textes?
Mit besten Grüßen
Gunnar